Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Dienstleistungen. Wir bei Porta-PV verstehen, dass klar kommunizierte Informationen der Schlüssel zur Zufriedenheit unserer Kunden sind. Deshalb haben wir diese Liste zusammengestellt, um Ihnen schnell und effizient Antworten auf Ihre Fragen zu geben. Sollten Sie dennoch weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Wie viel Platz auf meinem Dach benötige ich für eine Solaranlage?

Auch kleinere Dachflächen eignen sich gut für die Installation einer Photovoltaikanlage. Vereinfacht kann man sagen, dass für eine Anlage mit einer Leistung von 10 kWp etwa 50 Quadratmeter freie Dachfläche benötigt werden. Eine Anlage dieser Größe kann bis zu 11.000 kWh pro Jahr erzeugen. Es macht also Sinn, auch kleinere Dachflächen für die Solarstromerzeugung zu nutzen. Genau aus diesem Grund erfreuen sich so genannte Balkonkraftwerke großer Beliebtheit.

Ist eine regelmäßige Wartung der Photovoltaikanlage nötig?

Photovoltaikanlagen erfordern in der Regel nur minimale Wartung. Es wird empfohlen, die Module gelegentlich auf Verschmutzungen zu überprüfen und sie gegebenenfalls mit Wasser reinigen. Es ist ratsam, die Leistung der Solaranlage gelegentlich zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie die erwartete Energieproduktion erzielt. Bei Abweichungen von der normalen Leistung sollten mögliche Ursachen identifiziert und behoben werden.

Wie lange dauert die Montage einer Photovoltaikanlage?

Die Dauer der Installation einer Solaranlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Größe der Anlage, der Zugänglichkeit des Daches. In der Regel dauert die Installation jedoch etwa 2 bis 4 Tage.

Wie lange wird die EEG-Vergütung für Solaranlagen normalerweise gewährt?


Die EEG-Vergütung (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für Solaranlagen wird für einen festgelegten Zeitraum gewährt, der je nach Inbetriebnahmedatum der Anlage variiert. Grundsätzlich wird die Vergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme gezahlt. Dies bedeutet, dass Solarenergieproduzenten für den erzeugten Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, für einen Zeitraum von 20 Jahren eine festgelegte Einspeisevergütung erhalten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich die genauen Vergütungssätze und Regelungen im Laufe der Zeit ändern können, da das EEG regelmäßig überarbeitet wird, um den Entwicklungen und Veränderungen im Bereich der erneuerbaren Energien gerecht zu werden.